Wechsel der Zuständigkeit für die Umwelt- und Klimaallianz Sachsen
Mitte Februar 2025 wurde die Handwerkskammer Chemnitz über die konkreten Pläne der Staatsregierung informiert, die Zuständigkeit für die UKA vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) zu übertragen – ohne das darüber bisher alle Partner in Kenntnis gesetzt wurden.
Seit vielen Jahren verbindet die sächsische Wirtschaft und die Staatsregierung eine enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit im Rahmen der Allianz und auch der vorangegangenen Umweltallianzen. Diese Partnerschaft hat sich bewährt und wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beigetragen.
Am 10. November 2021 erfolgte die Unterzeichnung einer neuen und erstmals unbefristeten Vereinbarung für eine UKA für eine stabile und zukunftsorientierte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Freistaat unter Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten. Die Basis der UKA bildet eine schlanke Rahmenvereinbarung, welche die inhaltliche Ausrichtung und die Zusammenarbeit definiert. Es wurde vereinbart, alle fünf Jahre eine Überprüfung durch den Beirat vorzunehmen und dann die Vereinbarung gegebenenfalls aktuellen Gegebenheiten anzupassen. In diesem Zeitraum befindet man sich derzeit noch.
Gerade für kleine und kleinste Unternehmen ist die Teilnahme an der UKA und der damit verbundene Nachweis bereits erbrachter freiwilliger Umweltleistungen – auch mit Blick auf Förderprogramme der Sächsischen Aufbaubank – notwendig. Das Teilnahmeverfahren erfordert eine kontinuierliche und eingespielte Zusammenarbeit der mit Vertretern der Kammern und weiteren Vertragspartnern besetzten Fachgruppe, der Geschäftsstelle und den zuständigen Umweltbehörden (Landesdirektion Sachsen).
Unter den aktuellen Gegebenheiten ist es wichtig, dass Unternehmen auf stabile, bewährte und unbürokratische Strukturen zurückgreifen können und die Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen als Auszeichnung des Freistaates weiterhin ein Baustein für die Außendarstellung der Mitgliedsunternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten bleibt.
Die Handwerkskammer regt daher an, dass innerhalb des Beirats und aus diesem heraus unter Einbeziehung von SMWA und SMUL über die Zuständigkeit beraten und entschieden wird.