Anerkannte Fortbildungsprüfung – eine Investition in die Zukunft
Sie haben sich im Rahmen einer Weiterbildung qualifiziert.
Um Ihr Wissen nachweisen zu können, bieten wir Fortbildungsprüfungen mit einem anerkannten Abschluss an. Ihr Prüfungserfolg wird durch ein Zeugnis der Handwerkskammer Chemnitz besiegelt.
Bei der Organisation der Fortbildungsprüfungen sind gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Für Sie heißt dies u.a. eine Zulassung für Ihre Fortbildungsprüfung zu beantragen und sich für die Prüfung mit einem Formular anzumelden.
Informieren Sie sich und fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Ausbildereignungsprüfung
Geprüfter Fachmann für kaufm. Betriebsführung nach der HwO
Geprüfter Betriebswirt nach der HwO
Weitere Fortbildungsprüfungen
Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zur Beeinträchtigung bei der Erbringung von Prüfungsleistungen führen. Die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich bei einem Handicap wird von der HWK Chemnitz und den zuständigen Prüfungsausschüssen aufgrund der geltenden Rechtslage nach Entscheidung über den individuellen Antrag hierzu berücksichtigt.
Bitte den ausgefüllten Antrag auf Nachteilsausgleich mit dem Antrag auf Zulassung zu der betreffenden Prüfung bei uns einreichen.