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Ausbildereignungsprüfung

Mit der Ausbildereignungsprüfung zeigen Sie Ihr Wissen im berufs- und arbeitspädagogischen Bereich.

Eine bestandene Ausbildereignungsprüfung befreit vom Teil IV der Meisterprüfung.

  • Zulassung und Anmeldung

    Zulassung und Anmeldung

    Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllen, um die  Ausbildereignungsprüfung abzulegen.

    Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf jedoch von Vorteil.

    Denn wer ausbilden möchte, muss persönlich und fachlich geeignet sein.

    Die fachliche Eignung erlangen Sie durch:

    • die berufliche Eignung UND
    • die berufs- und arbeitspädagogische Eignung

    Sie müssen sich nun lediglich schriftlich zur Prüfung anmelden.

  • Inhalt und Ablauf

    Inhalt und Ablauf

    Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil und erstreckt sich über zwei Tage.

    Am ersten Tag - in der Regel Freitag vormittags - werden Sie in max. 180 Minuten schriftlich in verschiedenen Handlungsfeldern geprüft.

    Am zweiten Tag - in der Regel samstags - absolvieren Sie die praktische Prüfung. Hier entscheiden Sie sich selbst für eine Ausbildungsituation, die Sie präsentieren oder durchführen. Im Anschluss stellen Sie sich im Fachgespräch noch den Fragen des Prüfungsausschusses. Die praktische Prüfung dauert maximal 30 Minuten.

    Alle wichtigen Informationen senden wir Ihnen natürlich mit Ihrer Prüfungseinladung.

    Bei bestandener Prüfung erhalten Sie zwei Zeugnisse als Nachweis Ihrer Kenntnisse.

  • Termine

    Termine

    Die Prüfung findet in der Regel an zwei Tagen statt (freitags und samstags).

    Wenn Sie die Prüfung ohne Besuch eines Lehrganges bei uns absolvieren möchten, muss Ihre Prüfungsanmeldung  10 Wochen vor dem gewünschten Termin bei uns vorliegen.

    Aktuelle Prüfungstermine erfragen Sie bitte unter dem angegebenen Kontakt.  Wir bitten um Ihr Verständnis und beraten Sie dazu gern für den konkreten Fall.

  • Kosten

    Kosten

    Derzeit beträgt die Prüfungsgebühr für die Ausbildereignungsprüfung 205 €.

    Sie richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.

    Prüfungsgebühren sind förderfähig. Wir beraten Sie dazu gern.