Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung
Mit der Prüfung zum "Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung" bzw. zur "Geprüften Betriebswirtin nach der Handwerksordnung" zeigen Sie, dass Sie ein Unternehmen nachhaltig, eigenständig und verantwortlich führen können. Mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung sind Sie Fachmann auf dem Gebiet der Unternehmsplanung und Unternehmensführung.
- Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung
Um an der Prüfung "Geprüfte/-r Betriebswirt/-in nach der Handwerksordnung" teilnehmen zu können, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
Sie benötigen eine Zulassung für die Prüfung und Sie müssen sich schriftlich anmelden.
Sie können an der Prüfung teilnehmen, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse nachweislich besitzen:
- erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder
- anerkannter Fortbildungsabschluss "Geprüfte/-r Kaufmännische/-r Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung" oder
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum Industriemeister oder zur Industriemeisterin, Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker oder Staatlich geprüften Technikerin oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Ihre Berufspraxis sollte dabei Bezüge zu den wesentlichen Aufgaben eines Betriebswirtes haben.
Abweichend davon gibt es weitere Möglichkeiten für Sie, zur Prüfung zugelassen zu werden. Wir beraten Sie dazu gern.
Bitte reichen Sie rechtzeitig vor der Prüfung Ihren Zulassungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen und Ihre Prüfungsanmeldung ein.
- Inhalt und Ablauf
Inhalt und Ablauf
Die Prüfung zur „Geprüften Betriebswirtin nach der Handwerksordnung“ bzw. zum „Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung“ gliedert sich in vier Prüfungsteile:
- Unternehmensstrategie
- Unternehmensführung
- Personalmanagement
- Innovationsmanagement.
Sie wird in den Prüfungsteilen 1 bis 3 schriftlich durchgeführt und kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Der Prüfungsteil 4 „Innovationsmanagement“ stellt eine Besonderheit dar: hier erwartet Sie keine schriftliche Prüfung, sondern eine Projektarbeit, eine Präsentation und ein Fachgespräch. Mit diesem Prüfungsteil müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Ablegen der drei schriftlichen Prüfungsteile beginnen.
Alle wichtigen Informationen senden wir Ihnen natürlich mit Ihrer Prüfungseinladung.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie zwei Zeugnisse als Nachweis Ihrer Kenntnisse.
- Termine
Termine
Die Prüfung findet in der Regel an insgesamt vier Tagen statt. Davon erstreckt sich der schriftliche Prüfungsteil auf drei Tage und die Präsentation mit Fachgespräch auf einen Tag.
Wenn Sie die Prüfung ohne Besuch eines Lehrganges bei uns absolvieren möchten, muss Ihre Prüfungsanmeldung 10 Wochen vor dem gewünschten Termin bei uns vorliegen. Setzen Sie sich dazu bitte im Vorfeld mit uns in Verbindung.
Aktuelle Prüfungstermine erfragen Sie bitte unter dem angegebenen Kontakt. Wir bitten um Ihr Verständnis und beraten Sie dazu gern für den konkreten Fall.
- Kosten
Kosten
Derzeit beträgt die Prüfungsgebühr für die Fortbildungsprüfung "Geprüfte/-r Betriebswirt/-in nach der Handwerksordnung" 790 €.
Sie richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.
Prüfungsgebühren sind förderfähig. Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.