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Angebotene Fortbildungsprüfungen der Handwerkskammer Chemnitz

Sie haben sich im Rahmen einer Weiterbildung qualifiziert. Um Ihr erworbenes Wissen nachweisen zu können, bieten wir anerkannte Fortbildungsprüfungen an.

Zulassung und Anmeldung

Als Teilnehmer an einer  Fortbildungsprüfung müssen Sie einen Zulassungsantrag stellen. Die besonderen Zulassungsbedingungen erfahren Sie unter der jeweiligen Fortbildungsprüfung. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig vor der Prüfung ein.

Sie wollen als Maßnahmenträger eine Fortbildungsprüfung bei uns durchführen lassen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Fortbildungsprüfung mindestens 3 Monate vor der gewünschten Prüfungsabnahme bei uns einreichen. Nach schriftlicher Bestätigung des Prüfungstermins melden Sie mit dem Anmeldeformular des Maßnahmenträgers und dem Antrag auf Zulassung mindestens 6 Wochen vorher dann Ihre Teilnehmer bei uns an.

Prüfungstermine und Kosten

Die Termine für die unten aufgeführten Prüfungen werden nach Bedarf festgelegt . Sie können sich natürlich auch gern schon vorab telefonisch bei uns erkundigen.

 

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.

Prüfungsgebühren sind förderfähig. Wir beraten Sie dazu gern.

 

Mit einem Klick auf den entsprechenden Abschluss erhalten Sie nun weiterführende Informationen zu den einzelnen Fortbildungsprüfungen

CAD-Fachkraft (HWK)

Durch die Prüfung zur CAD-Fachkraft (HWK) zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, betriebliche Zeichnungsaufgaben im zwei- oder dreidimensionalen Bereich mit Hilfe von CAD-Software selbstständig und fachgerecht zu lösen. Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis von der Handwerkskammer Chemnitz.

Zulassung und Anmeldung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben. Bitte reichen Sie rechtzeitig vor der Prüfung Ihren Zulassungsantrag/ Prüfungsanmeldung mit den entsprechenden Nachweisen ein. Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Fachtheorie

Der fachtheoretische Teil wird schriftlich durchgeführt und dauert maximal 120 Minuten.

Im fachtheoretischen Teil sind Kenntnisse in nachfolgenden Schwerpunkten nachzuweisen:

  • Standardwerkzeuge und Arbeitstechniken sowie EDV Grundlagen
  • Benutzerspezifische Anpassungen und individuelle Gestaltung des Programmarbeitsplatzes
  • Arbeitsteilige Produkterstellung unter Verwendung von DIN oder VOB-Vorschriften

Fachpraxis

Die fachpraktische Prüfung dauert maximal 300 Minuten und es erwarten Sie die folgenden Schwerpunkte:

  • Branchenspezifische Applikationen: Erstellung einer zwei- oder dreidimensionalen Applikation für die jeweilige CAD-Anwendung (der Prüfling kann wählen zwischen: Architectural Desktop, AutoCAD Mechanical, Inventor, SolidWorks, SolidEdge, CATIA, Pro/ENGINEER, AutoCAD, Tenado Metall 2D, weitere auf Anfrage)
  • Import und Export von verschiedenen Formaten
  • Flächen- oder Masseermittlung

Onlineprüfung

Es besteht die Möglichkeit, die beiden Handlungsfelder als Aufsichtsarbeit vor Ort oder als Onlineprüfung durchzuführen. Für die Onlineprüfung müssen technische Voraussetzungen erfüllt sein. Beachten Sie dazu bitte unsere Hinweise zur Onlineprüfungsabnahme.

CAD-/CAM-Fachkraft Metall (HWK)

Durch die Prüfung zur "CAD-/CAM-Fachkraft Metall (HWK)“ zeigen Sie, ob Sie über die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um rechnergestützte Konstruktionen sowie maschinelle Fertigungsmethoden und Fertigungsverfahren im CNC-Bereich Metall selbständig ausüben zu können.

Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss erhalten Sie ein Zeugnis von der Handwerkskammer Chemnitz.

Zulassung und Anmeldung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie

  • eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf der Metallverarbeitung bestanden haben oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf der Metallverarbeitung sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis in dem Metallberuf oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Metallverarbeitung nachweisen können.

Bitte reichen Sie rechtzeitig vor der Prüfung Ihren Zulassungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen ein. Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Gliederung der Prüfung

Die Fortbildungsprüfung umfasst folgende Handlungsfelder:

  1. Handlungsfeld I: Grundlegende Kenntnisse der CNC-Programmierung und -Fertigung (fachtheoretischer Teil),
  2. Handlungsfeld II: Modelldigitalisierung mittels CAD-Techniken (fachpraktischer Teil A),
  3. Handlungsfeld III: Programmerstellung mit CAM-Modul (fachpraktischer Teil B) sowie
  4. Handlungsfeld IV: Maschinenbedienung (fachpraktischer Teil C).

Inhalt und Dauer der Prüfung

Handlungsfeld I „Grundlegende Kenntnisse der CNC-Programmierung und -Fertigung (fachtheoretischer Teil)“:

  • Wissen über Systemkenntnisse nachweisen
  • Fertigungskonzepte anwenden und praxisnah umsetzen
  • Arbeits- und Umweltschutz berücksichtigen

Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.


Handlungsfeld II „Modelldigitalisierung mittels CAD-Techniken (fachpraktischer Teil A)“:

  • Auftragserfassung und Interpretation des Werkstückes,
  • Digitalisierung des vorgegebenen Werkstückes durch Konstruktion mittels CAD-Software.

Der Prüfling erhält als Basis die technische Zeichnung eines Werkstücks vorgegeben. Daraus soll der Prüfling ein 3D-Modell konstruieren. Die Prüfungszeit beträgt maximal 120 Minuten.


Handlungsfeld III „Programmerstellung mit CAM-Modul (fachpraktischer Teil B)":

  • CAD-Daten importieren, Basisvorgaben tätigen,
  • geeignete Frässtrategien unter Berücksichtigung von Material- und Objekteigenschaften auswählen,
  • Entwicklung und Umsetzung von Frässtrategien, u. a. unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten,
  • Erstellung eines fertigungsgerechten CAM-Programmes.

Die im Handlungsfeld II erstellte digitale Konstruktion wird als Ausgangssituation genutzt. Die Prüfungszeit beträgt maximal 60 Minuten.


Handlungsfeld IV „Maschinenbedienung (fachpraktischer Teil C)“:

  • geeignete Fräs- und Bohrwerkzeuge auswählen, spannen und vermessen,
  • erstellte CNC-Programme verwalten und übertragen,
  • CNC-Fräsmaschinen einrichten und Fräsprozesse testen,
  • Fehler an Frässtrategien analysieren, erkennen und beheben.

Der Prüfling bereitet das in den vorangegangenen Prüfungsteilen entwickelte Konstruktionsteil für die Fertigung vor. Die Prüfungszeit beträgt maximal 60 Minuten.

 

 

CNC-Fachkraft

Mit der Prüfung zur CNC-Fachkraft zeigen Sie, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum fachgerechten Einsatz einer CNC-Werkzeugmaschine besitzen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss erhalten Sie ein Zeugnis von der Handwerkskammer Chemnitz.

Zulassung und Anmeldung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden haben und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweisen können. Bitte reichen Sie rechtzeitig vor der Prüfung Ihren Zulassungsantrag/ Prüfungsanmeldung mit den entsprechenden Nachweisen ein. Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Fachtheorie

Der fachtheoretische Teil wird schriftlich durchgeführt und dauert maximal 120 Minuten.

Im fachtheoretischen Teil sind Kenntnisse in nachfolgenden Schwerpunkten nachzuweisen:

  • Einführung in die CNC-Technik
  • Koordinatensysteme und Koordinatenberechnung
  • CNC-spezifische mathematische und rechentechnische Grundlagen
  • Werkzeugwechsel und Werkzeugkorrekturen
  • Anwendungen von Programmwiederholungen, Zyklen, Unterprogramme
  • Maschinelle Programmierung

Fachpraxis

Die fachpraktische Prüfung dauert maximal 300 Minuten.

Er setzt sich aus der Programmieraufgabe und dem Handling an den CNC-Werkzeugmaschinen zusammen. Bei der Programmieraufgabe kann das Programm für die Fertigungszeichnung in der jeweiligen Maschinensteuersprache erstellt werden.

Die Prüfung kann in verschiedenen Arbeitsverfahren/Modulen abgelegt werden:

  • Drehen/Fräsen = zwei Module
  • Fräsen/Erodieren = zwei Module

Sie haben auch die Möglichkeit, die Prüfung nur in einem Arbeitsverfahren abzulegen.

CNC-Fachkraft Holz

Als CNC-Fachkraft Holz können Sie eine CNC-Maschine im Bereich Holzbearbeitung fachgerecht bedienen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss erhalten Sie ein Zeugnis von der Handwerkskammer Chemnitz.

Zulassung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung bestanden haben und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweisen können. Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Fachtheorie

Der fachtheoretische Teil wird schriftlich durchgeführt und dauert maximal 120 Minuten.

Im fachtheoretischen Teil sind Kenntnisse in nachfolgenden Prüfungsgebieten nachzuweisen:

  • Grundlagen der CNC-Technik
  • CNC-spezifische mathematische und rechentechnische Grundlagen
  • CNC-spezifische maschinenkundliche und fertigungstechnische Grundlagen
  • CNC-Programmierung

Fachpraxis

Die fachpraktische Prüfung dauert maximal 240 Minuten.

Er setzt sich zusammen aus:

  • der Programmieraufgabe
  • einer CAD-Zeichnung und
  • dem Handling an der CNC-Holzmaschine

Bei der Programmieraufgabe kann das Programm für die Fertigungszeichnung in der jeweiligen Maschinensteuersprache erstellt werden.

Fachkraft für Klöppeltechnik

Als Fachkraft für Klöppeltechnik sollen Sie Klöppelspitzen und Entwürfe unter geschichtlichen, gestalterischen und technischen Aspekten untersuchen, beurteilen und nacharbeiten können. Dazu zählt auch das Anfertigen von eigenen historisch angelehnten und zeitgemäßen Entwürfen.

Bei erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis von der Handwerkskammer Chemnitz.

Zulassung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine einschlägige Abschlussprüfung bestanden haben. Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Theoretischer Teil

Der theoretische Teil wird schriftlich durchgeführt und dauert maximal 240 Minuten.

Folgende Prüfungsbereiche sind dabei relevant:

  • Grundlagen des Klöppelns
  • Materialkunde
  • Verbindungen
  • Verzierungen
  • Gründe
  • Entwürfe
  • Gestaltung
  • Anpassung und Umsetzung

Praktischer Teil

Die praktische Prüfung wird als Arbeitsprobe durchgeführt und soll nicht länger als 7 Stunden dauern.

In der praktischen Prüfung sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:

  • Anfertigung eines Klöppelbriefes
  • Klöppeln einer Musterprobe mit Materialangaben
  • Änderung oder Anpassung eines Musters

 Die Arbeitsproben werden durch ein Fachgespräch ergänzt.

Fachkraft im Kosmetik-Handwerk

Als Fachkraft im Kosmetik-Handwerk können Sie qualifizierte Beratungen zu Pflegeprodukten und hautkosmetische Dienstleistungen anbieten, sowie kosmetische Behandlungen mit den entsprechenden Apparaten durchführen. Maniküre und Nageldesign runden Ihr Profil ab.

Bei erfolgreichem Bestehen der Fortbildungsprüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Handwerksammer Chemnitz.

Zulassung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine mit Erfolg abgelegte Gesellenprüfung im Friseurhandwerk oder eine fachähnliche Qualifikation in der Gesundheits-, Körper- oder Schönheitspflege nachweisen können. Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil und zwei Situationsaufgaben.

Schriftlicher Teil

Der schriftliche Teil soll 240 Minuten nicht überschreiten.

Er besteht aus den folgenden 4 Prüfungsfächern:

  • Kosmetische und dermatologische Grundlagen
  • Kosmetische Praxis
  • Kosmetologie
  • Marketing für Verkauf und Beratung

Praktischer Teil

Die Ausführung der Situationsaufgaben soll 180 Minuten nicht überschreiten.

Situationsaufgabe 1:

  • Hautbeurteilung an einem vorgegebenen Modell
  • Reinigung, Tiefenreinigung, Ausreinigen
  • Formen und Färben von Augenbrauen und Wimpern
  • Gesichts-, Hals- und Dekolletémassage
  • Auftragen einer Maske oder Packung
  • Lagerung der Kundin, Kundenumgang, Arbeitsplatz

Situationsaufgabe 2:

  • Abend-Make-up am Modell der Situationsaufgabe 1

Gebäudeenergieberater/ -in (HWK)

Durch die bestandene Fortbildungsprüfung "Gebäudeenergieberater/ -in (HWK)" zeigen Sie, dass Sie eine qualifizierte Gebäudeenergieberatung durchführen können, um die Energiebilanz eines Bauwerks nachhaltig zu verbessern.  Sie sind nach § 88 GEG berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen.

Bei erfolgreichem Bestehen der Fortbildungsprüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Handwerksammer Chemnitz.

Zulassung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine mit Erfolg bestandene Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerksberuf vorweisen.
Ob Ihr Meistertitel dem einschlägigen Handwerk zugeordnet werden kann, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern des Sachgebietes Prüfungen. Auch  für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Schriftlicher Teil

Die schriftliche Prüfung dauert maximal 240 Minuten.

Sie besteht aus 4 Handlungsfeldern:

  • Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten
  • Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen
  • Technische Anlagen bewerten und auswählen
  • Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden

Fallbezogene Projektarbeit

In einem weiteren Handlungsfeld "Modernisierungen planen" müssen Sie eine fallbezogene Projektarbeit anfertigen. Ergänzt wird diese Projektarbeit durch ein darauf bezogenes Fachgespräch. Die genauen Anforderungen an die Projektarbeit erhalten Sie mit der Einladung zu Ihrer Prüfung.

Geprüfte/ -r Fortbildungstrainer/ -in (HWK)

Mit einem Abschluss zum/ -r geprüften Fortbildungstrainer/ -in beweisen Sie, dass Sie Lehrgänge der Fort- und Weiterbildung selbstständig und handlungsorientiert planen, durchführen und evaluieren können.

Bei erfolgreichem Bestehen der Fortbildungsprüfung erhalten Sie ein Zeugnis der Handwerksammer Chemnitz.

Zulassung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie eine mindestens einjährige Erfahrung als Lehrkraft in der Fortbildung nachweisen können sowie an einem Lehrgang zur Fortbildung von Lehrkräften teilgenommen haben.

Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und in einen mündlichen Teil.

Im schriftlichen Teil müssen Sie eine etwa 25-seitige Hausarbeit zu einem realen Lehrgangskonzeptes von ca. 50 Unterrichtsstunden aus Ihrer eigenen Unterrichtspraxis  oder aus einer geplanten Unterrichtstätigkeit anfertigen. 

In der mündlichen Prüfung präsentieren und erläutern Sie dann dieses Konzept dem Prüfungsausschuss und stellen sich vertiefenden Fragen.

Die Gesamtdauer der mündlichen Prüfung beträgt maximal 60 Minuten.

Geprüfte/ -r Kaufmännische/ -r Fachwirt/ -in nach der Handwerksordnung

Nach erfolgreich absolvierter Prüfung „Geprüfte/ -r Kaufmännische/ -r Fachwirt/ -in nach der Handwerksordnung" können Sie kaufmännisch-administrative Bereiche von Handwerksbetrieben ausgerichtet auf die Unternehmenszielen eigenständig und verantwortlich führen sowie in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen.

Bei erfolgreichem Bestehen der Fortbildungsprüfung erhalten Sie zwei Zeugnisse durch die Handwerksammer Chemnitz ausgereicht.

Zulassung

Sie können an der Prüfung teilnehmen, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse nachweislich besitzen:

  • eine erfolgreiche abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufspraxis
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis
  • den anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung"
  • eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk oder zum/ zur Industriemeister/in oder zum/zur Fachmeister/in oder zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, welche wesentliche Bezüge auf die Ziele der Fortbildungsprüfung haben soll

Bitte reichen Sie rechtzeitig vor der Prüfung Ihren Zulassungsantrag und die entsprechenden Nachweise ein. Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Die Prüfung gliedert sich in eine schriftlichen und in einen mündlichen Teil. Außerdem müssen Sie den Nachweis über die Ausbildereignungsprüfung erbringen.

Schriftliche Prüfung

In der schriftliche Prüfung werden Sie in den folgenden drei Prüfungsbereichen zu je 180 Minuten geprüft:

  • Wettbewerbsfähigkeit und Marketing im Unternehmen
  • Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten
  • Personalwesen gestalten und Personal führen

Mündliche Prüfung

Damit Sie den mündlichen Prüfungsteil absolvieren dürfen, müssen Sie die schriftliche Prüfung in allen drei Bereichen abgelegt haben.

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation von 10 Minuten und einem darauf bezogenen Fachgespräch von max. 20 Minuten. Hier sollen Sie  nachweisen, dass Sie in der Lage sind, angemessen und fachgerecht zu kommunizieren und zu präsentieren.

Alle wichtigen und konkretisierten Informationen zur Prüfung erhalten Sie mit der Prüfungseinladung.

Wichtiger Hinweis

Um Ihre Fortbildungsprüfung "Geprüfte/-r Kaufmännische/ -r Fachwirt/ -in nach der Handwerksordnung" erfolgreich abzuschließen, müssen Sie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen - die Ausbildereignungsprüfung - erbringen. In diesem Prüfungsteil werden Sie separat geprüft.

Für weitere Informationen setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Gestalter/ -in im Handwerk

Als Gestalter im Handwerk besitzen Sie die notwendige Qualifikation, in Ihrem Handwerk selbständig gestalterische Aufgaben zu lösen und Konzepte umzusetzen. Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis von der Handwerkskammer Chemnitz ausgereicht.

Zulassung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie entweder eine mit Erfolg bestandenen Meisterprüfung im Handwerk oder eine mit Erfolg bestandene einschlägigen Gesellen- oder Abschlussprüfung gekoppelt mit einer zweijährigen Berufspraxis vorweisen können. Bitte reichen Sie rechtzeitig vor der Prüfung Ihren Zulassungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen ein.

Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Die Prüfung gliedert sich in eine Projektarbeit inklusive Dokumentation und ein darauf bezogenes Fachgespräch. Sie wird ergänzt durch einen Leistungsnachweise in Form einer Arbeitsmappe.

Projektarbeit

Ihre Projektarbeit orientiert sich idealerweise an den Materialien und Techniken Ihres Handwerksberufes.  Sie besteht aus den folgenden Prüfungsgebieten:

  • Planung und Konzeption einer Gestaltungslösung mit den dazu gehörigen Planungs- und Entwurfsunterlagen
  • Realisation als Arbeitsprobe, Modell oder Prototyp
  • Präsentation und ein darauf bezogenes Fachgespräch

Leistungsnachweis

Hier sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind gestalterische Aufgaben zu lösen. Dabei sind Darstellungstechniken, gestalterische Kriterien sowie kulturgeschichtliche Aspekte zu beachten.

Restaurator im Metallbauer-Handwerk

SPS-Fachkraft (HWK)

Als "SPS-Fachkraft (HWK)" haben Sie sich qualifiziert, speicherprogrammierbare Steuerungen zu bedienen und auszuführen. Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis von der Handwerkskammer Chemnitz ausgereicht.

Zulassung

Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie  eine mit Erfolg abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf  vorweisen können. Für weitere Zulassungsmöglichkeiten setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Ablauf

Die Prüfung gliedert sich in einen fachpraktischen und einen fachtheoretischen Teil. Die zu verwendende Hard- und Software wird zusammen vom Fortbildungsprüfungsausschuss und der Handwerkskammer Chemnitz festgelegt.

Fachpraktischer Teil

Im fachpraktischen Teil müssen Sie eine Projektaufgabe lösen. Diese umfasst die Erstellung, Änderung und Ergänzung eines strukturierten SPS-Programms mit Zeitfunktion, Zählfunktion und Transferfunktion. Konkret sollen dabei folgende Kompetenzen nachgewiesen werden:

  • Handhabung eines Programmiergerätes
  • Beherrschung von Sonderfunktionen (Not-Aus, Start, Wiederanlauf)
  • Fehlersuche
  • Dokumentation der Programmierung
  • Inbetriebnahme und Test

Die Prüfung im fachpraktischen Teil soll nicht länger als 6 Stunden dauern.

Fachtheoretischer Teil

Es erwarten Sie Aufgabenstellungen in den folgenden Prüfungsfächern:

  • Grundlagen der Datenverarbeitung
  • SPS-Technik
  • SPS-Programmfunktionen
  • Fachbezogene Vorschriften
  • Pneumatik

Die Prüfung im fachtheoretischen Teil wird schriftlich und handlungsorientiert durchgeführt und soll nicht länger als 2 Stunden dauern.

Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie natürlich mit der Einladung zu Ihrer Prüfung zugesandt. Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns.

Technische/ -r Betriebswirt/ -in (HWK)