Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk
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Nach Abschluss des Fortbildungslehrgangs ist die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigt unterwiesene, festgelegte, gleichartige, sich wiederholende Arbeiten selbstständig, sicher und fachgerecht durchzuführen.
Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Der Fortbildungslehrgang befähigt nicht zur Herstellung und Erweiterung einer elektrischen Anlage und auch nicht zur kompletten Überprüfung dieser und stellt eine Grundausbildung dar. Um betriebsspezifische, festgelegten Tätigkeiten in eigener Fachverantwortung sicher ausführen zu können, muss diese durch eine betriebliche Fachausbildung ergänzt werden.
Der Unternehmer hat laut BGI 548 verschiedene Pflichten und muss u. a. den Mitarbeiter nach Besuch des Lehrgangs zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bestellen und die Arbeiten, die der Mitarbeiter ausführen darf, festlegen.
Zielgruppe
Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ihr eigenes Handwerk durch die Ausführung von elektrotechnischen Arbeiten wirtschaftlich ergänzen möchten (z. B. Tischler/-innen, Feinwerkmechaniker/-innen, Metallbauer/-innen, Installateur- und Heizungsbauer/-innen)
Inhalte
Theoretischer Teil
- Grundlagen der Elektronik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
- Schutzmaßnahmen, Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
- Grundlagen "Erste Hilfe", Fach- und Führungsverantwortung
- Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
Praktischer Teil
- Prüfungen nach Instandsetzung nach DIN VDE 0701 und DIN VDE 0100 T.600
- Systematische Fehlersuche, Anwenden von Diagnosegeräten
- Beheben von Störungen bzw. Veranlassungen zu deren Behebung
- Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln
Theoretischer und praktischer Abschlusstest
Abschluss
Lehrgangszertifikat der Handwerkskammer Chemnitz (bei erfolgreichem Prüfungsabschluss )
Teilnahmebestätigung der Handwerkskammer Chemnitz (bei Teilnahme am Lehrgang)
Eine regelmäßige Nachschulung ist zwingend erforderlich.