Nachschulungsseminar - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Handwerk
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Anlässe zur Aktualisierung der Fachkenntnisse sind Anhaltspunkte, dass die Kenntnisse zum Stand der Technik der Elektrofachkraft für festgelegten Tätigkeiten nicht mehr aktuell sind oder sich die für die Tätigkeiten relevanten Vorschriften und Regelwerke geändert haben. Ein weiterer Anlass zur Teilnahme an diesem Lehrgang könnte eine vom Arbeitgeber oder Auftraggeber festgelegte Fortbildungsfrist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV sein.
Auch der Unternehmer muss sich regelmäßig vergewissern, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für diese festgelegten Tätigkeiten haben.
Zielgruppe
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Inhalte
Theoretischer Teil
- Neuerung in den gesetzlichen Vorschriften
- Umsetzung des sicherheitsgerechten Verhaltens in der betrieblichen Praxis
- Abgrenzung der zulässigen Tätigkeiten der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Verantwortung und Haftung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Diskussion betriebsspezifischer elektrischer Probleme
Praktischer Teil
- Herstellen des spannungsfreien Zustandes durch Umsetzung der "Fünf Sicherheitsregeln"
- Durchführung und Dokumentation von Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
Abschluss
Teilnahmebestätigung der Handwerkskammer Chemnitz