Rechtsvorschriften für Meisterprüfungen in der Handwerkskammer Chemnitz
Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung und kann in den verschiedensten Gewerken absolviert werden.
Die Meisterprüfung gliedert sich in folgende 4 Teile:
Teil I: | Prüfung der fachpraktischen Kenntnisse |
Teil II: | Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse |
Teil III: | Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse |
Teil IV: | Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse |
Für den Erwerb des Meistertitels müssen Prüfungen in den 4 Teilen der Meisterprüfung erfolgreich absolviert sein.
Als Grundlage für eine einheitliche Prüfungsdurchführung gibt es in Deutschland gesetzliche Vorgaben. Daran müssen sich die Handwerkskammern sowie die prüfenden Meisterprüfungsausschüsse halten.
Nachfolgende Gesetze und Vorschriften regeln hauptsächlich die Rahmenbedingungen der Meisterprüfung:
Meisterprüfungsverfahrensverordnung