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Rechtsvorschriften für Meisterprüfungen in der Handwerkskammer Chemnitz

Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung und kann in den verschiedensten Gewerken absolviert werden.

Die Meisterprüfung gliedert sich in folgende 4 Teile:

Teil I:Prüfung der fachpraktischen Kenntnisse
Teil II:Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III:Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV:Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Für den Erwerb des Meistertitels müssen Prüfungen in den 4 Teilen der Meisterprüfung erfolgreich absolviert sein.

Als Grundlage für eine einheitliche  Prüfungsdurchführung gibt es in Deutschland gesetzliche Vorgaben. Daran müssen sich die Handwerkskammern sowie die prüfenden Meisterprüfungsausschüsse halten.

Nachfolgende Gesetze und Vorschriften regeln hauptsächlich die Rahmenbedingungen der Meisterprüfung:

Handwerksordnung

Meisterprüfungsverfahrensverordnung

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben