Wiki: Ausbildungsordnung
« zurückEine Ausbildungsordnung regelt die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Die Grundlage dazu sind im Berufsbildungsgesetz geregelt.
"(1) Die Ausbildungsordnung hat festzulegen
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird,
- die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
- die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
- eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan),
- die Prüfungsanforderungen." (BBiG, § 5 Abs. 1 Ausbildungsordnung)