Wiki: Betriebliches Eingliederungsmanagement
« zurückDas Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden bzw. vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.
Der Arbeitgeber ist nach § 167 SGB IX zur Durchführung verpflichtet, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
Das BEM gilt für alle Beschäftigten, ob mit oder ohne Behinderung und ist als Präventionsinstrument oder betriebliches Gesundheitsmanagement zu verstehen, welches frühzeitig krankheitsbedingte Beeinträchtigungen erkennt und diesen entgegenwirkt, um Arbeitsplätze entsprechend zu erhalten und Kündigungen zu vermeiden.