Wiki: Inklusion

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Inklusion bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Am 26.03.2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Ihr Leitbild ist die Inklusion. Menschen mit Behinderung haben somit ein offiziell festgeschriebenes Recht auf Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe, Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Das schließt das Recht auf Arbeit ein. Das heißt die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird.

 

Hinweis: Ein wichtiges Ziel der Inklusion ist somit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Ausbildungs- und Arbeitsleben.