Wiki: Kassennachschau
« zurückDurch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde ein neues Prüfungsinstrument für die Finanzverwaltung – die unangekündigte Kassen-Nachschau (§ 146 b AO) – eingeführt, welches seit dem 1. Januar 2018 angewendet werden kann.
Nachdem nunmehr die endgültige Fassung des Anwendungserlasses veröffentlicht wurde, ist davon auszugehen, dass die Länderfinanzverwaltungen das Prüfungsinstrument der Kassen-Nachschau verstärkt und flächendeckend nutzen wird. Daher sollten insbesondere die bargeldintensiven Betriebe – soweit noch nicht geschehen – mit Ihrem Steuerberater alle nötigen Vorbereitungen treffen, damit diese ausreichend für eine anstehende Kassen-Nachschau gewappnet sind. Diese Vorbereitungen sollten u.a. sein:
- Erstellen einer Verfahrensanweisung, die auch Regelungen darüber beinhaltet, welche Rechte die Mitarbeiter im Rahmen einer Kassen-Nachschau bei Nichtanwesenheit des Betriebsinhabers besitzen
- Sicherstellung, dass alle erforderlichen Organisationsunterlagen vorhanden sind.
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