Wiki: Kleinunternehmerregelung

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Kleine Unternehmen können sich auf Antrag vom Umsatzsteuerausweis befreien lassen, wenn der Umsatz im vorausgehenden Jahr 22.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 EUR liegen wird. Wenn Sie die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, dürfen  Sie in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Anmeldezeiträume

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist von Existenzgründern monatlich am 10. Kalendertag (darauf folgender Werktag) des Monats abzugeben sowie die Vorauszahlung an das Finanzamt abzuführen, der dem Monat der Leistungserstellung folgt. Um diese Art der Besteuerung (Soll- Versteuerung) zu umgehen, sollten Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist- Versteuerung) beantragen. Am Ende des Geschäftsjahres haben Sie eine Umsatzsteuerjahreserklärung bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Alle Umsatzsteueranmeldungen sind durch Sie selbst zu berechnen.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen sind der Finanzverwaltung online zu übermitteln.