Wiki: Maschinenbewertung
« zurückDie Handwerkskammer Chemnitz bietet Ihren Mitgliedsbetrieben eine Zeitwertermittlung von Maschinen, Anlagen, Gerätschaften und Einrichtungsgegenständen an. Die Wertermittlung kann im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen, konkreten Veräußerungsabsichten von Handwerksbetrieben oder Betriebsumstrukturierungen durchgeführt werden.
Auch Existenzgründer, die einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten, können eine Zeitwertermittlung in Anspruch nehmen.
Der Gesamtwert des zu bewertenden Inventars spielt unter anderem eine wichtige Rolle bei der Wandlung der Rechtsform, bei Entscheidungen über Finanzierung, unter steuerlichen Aspekten oder um die künftige Abschreibung zu kennen. Der Zeit- oder Verkehrswert wird durch den Berater der Handwerkskammer nach einem standardisierten und anerkannten Verfahren ermittelt. Die Bewertung folgt auf Basis des AWH-Standards und nach den Leitsätzen des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) sowie der Baugeräteliste (BGL).
Weitere Details über die Wertermittlung sowie die notwendigen Voraussetzungen, um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, klären Sie bitte mit dem Ansprechpartner.