Wiki: Mindestlohn Dachdecker

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Geltungsbereich        ab               Mindestlohn 1*           Mindestlohn 2**
       
Bundesgebiet    01.02.2020    12,40 €    13,60 €
  01.01.2021 12,60 € 14,10 €
  01.01.2022 13,00 € 14,50 €
  01.01.2023 13,30 € 14,80 €
  01.01.2024 13,90 € 15,60 €
  01.01.2025 14,35 € 16,00 €

 

Die 12. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk tritt am 01.03.2024 in Kraft und am 31.12.2025 außer Kraft.

 

*Ungelernte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen. Hierzu gehören das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen und das Reinigen von Baustellen.

**Gelernte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Arbeitnehmer, die über
a) den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk,
b) einen diesem gleichgestellten staatlich anerkannten inländischen oder ausländischen Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis, der zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten qualifiziert, verfügen, haben Anspruch auf den Mindestlohn 2.