Wiki: Schwerbehinderung

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Jemand ist schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch die zuständigen Stellen (Versorgungsverwaltung oder kommunale Fachstellen) festgestellt. Die Grade der Behinderung werden nach Zehnerschritten abgestuft und reichen von 20 bis 100. Ein Grad der Behinderung wird unabhängig vom ausgeübten Beruf festgestellt. Er sagt daher nichts darüber aus, wie leistungsfähig ein Mensch mit Behinderung in Bezug auf einen konkreten Arbeitsplatz ist.

 

Hinweis: Eine Schwerbehinderung ist nicht einfach gleichzusetzen mit einer Leistungsminderung.