Wiki: Unternehmensbewertung

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In der Betriebswirtschaft und der aktuellen Rechtsprechung wird der Wert eines Unternehmens fast ausschließlich durch den Ertragswert ermittelt. Es werden daher in aller Regel nicht die im Unternehmen vorhandenen Anlagen bewertet. Die Bewertung beruht vielmehr auf den zu erwartenden Betriebsergebnissen. Durch die Projektion der bereinigten Vergangenheitsergebnisse in die Zukunft und durch die Kapitalisierung der zukünftig zu erzielenden Überschüsse wird der Ertragswert ermittelt. 

Jedoch kann man die einzelnen Bewertungsschritte in diesem Verfahren sehr unterschiedlich angehen. Bisher wurde von den meisten Bewertern (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) unabhängig von der Betriebsart und -größe das aus der Industrie stammende Verfahren des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) verwendet. Für die im Handwerk typischen Klein- und Mittelbetriebe gelten jedoch einige Besonderheiten, z.B.

  • starke Beeinflussung der Ertragslage durch die Inhaberpersönlichkeit,
  • finanzielle Gestaltungsoptionen durch Haftungsverflechtung von Privat- und Betriebsvermögen,
  • mangelnde betriebswirtschaftliche Planungsmethoden,
  • begrenztes Budget für den Bewertungsaufwand.

Diese Besonderheiten greift der von Betriebsberatern der Handwerksorganisationen erarbeitete AWH-Standard auf. Er stellt somit eine entsprechende Modifikation des IDW-Standards dar. Mit Hilfe dieses bundesweit standardisierten Bewertungsverfahrens wird auf Basis des Ertragswertverfahrens ein realistischer Wert für Handwerksunternehmen, die einen bilanzierenden Jahresabschluss erstellen, errechnet, der eine geeignete und faire Basis beispielsweise für Verkaufsverhandlungen bietet.

Nähere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie unter www.zdh.de