Wiki: Unternehmenskauf
« zurückDer Unternehmenskauf bietet sich bei dem Erwerb eines Unternehmens „mit allen Aktiva und Passiva“ (Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten) an. Damit der Unternehmenskauf wirksam wird, müssen Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag schließen. Der Kaufvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden, um evtl. Streitigkeiten zu vermeiden. Einzelheiten können in einem persönlichen Gespräch mit den Rechtsberatern der Handwerkskammer Chemnitz besprochen werden.
Hinsichtlich einer Unternehmensbewertung oder auch Maschinenbewertung wenden Sie sich an Ihren regionalen Betriebswirtschaftsberater.