Wiki: Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
« zurückMit dem Aufbauprogramm Wärmepumpe werden die Ausgaben für die Teilnahme an Lehrgängen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand gefördert.
Die förderfähigen Lehrgänge werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Lehrgangsstag gefördert. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
Folgende Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind antragsberechtig:
- Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
- Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
- Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten.
Die Förderung kann nur beantragt werden für folgende Teilnehmer:
- Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke
- fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros
- unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater
Die Beantragung erfolgt über ein ELSTER-Unternehmenskonto mit Hilfe eines elektronischen Antragsformulars. Es handelt sich dabei um eine "De-minimis"-Förderung.
WICHTIGER HINWEIS:
Sie müssen zuerst den Förderantrag stellen vor der Anmeldung zum Lehrgang! Erst nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, dürfen Sie sich zum Lehrgang anmelden und am Lehrgang teilnehmen.
INFORMATION UND ANTRAGSTELLUNG:
Alle Informationen zum Förderprogramm, der Antragstellung und Abrechnung erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Handwerkskammer Chemnitz
Katja Hoyer
Tel. 0371 5364-165
Fax 0371 5364-516
Änderungen vorbehalten, sowie vorbehaltlich der aktuellen Förderbedingungen und der Zusage durch den Fördermittelgeber.