Wiki: Fördermöglichkeit für Soldaten
« zurückWährend ihrer Dienstzeit können Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistende Soldaten nach den §§ 4 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) beim zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD) Weiterbildungs- und Orientierungsmaßnahmen zur Förderung beantragen. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung seitens des zuständigen BFD und das Vorliegen fachlicher Voraussetzungen für die entsprechende Maßnahme. Der Antrag zur Förderung sollte rechtzeitig beim BFD eingereicht werden. Zum Dienstzeitende haben SaZ mit einer Verpflichtungszeit von vier und mehr Jahren Anspruch auf schulische und berufliche Bildung nach § 5 SVG. Der Antrag ist jeweils rechtzeitig (5 Wochen) vor Maßnahmebeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst (KWEA-BFD) zu stellen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Beratungsstellen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr und bei der Handwerkskammer Chemnitz.