Fragen vor der Ausbildung
Mit einer Ausbildung beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt und es stehen viele Fragen im Raum. Nachfolgend möchten wir auf einige Fragen Antworten geben.
Bleiben für Sie noch Fragen offen, dann rufen Sie uns bitte an.
Welche betrieblichen Voraussetzungen muss ein Unternehmen für eine Ausbildung erfüllen?
Das Unternehmen muss für die Berufsausbildung geeignet sein.
So müssen für die betriebliche Eignung die für Ausbildung erforderlichen Werkzeuge, Gerätschaften, Maschinen und Räumlichkeiten vorhanden sein. Die Beachtung der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften wird vorausgesetzt.
Gleichfalls muss die fachliche Eignung erfüllt sein. So wird sichergestellt, dass alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden können.
Der Handwerksbetrieb braucht für die Ausbildung eine verantwortliche Person. Was muss die Person nachweisen?
Nur eine persönlich und fachlich geeignete Person kann die Ausbildung durchführen.
Nach der Handwerksordnung muss zwischen den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A („gefahrengeneigte“ Handwerke) und den Ausbildungsberufen der Anlage B unterschieden werden.
In den Gewerken nach der Anlage A sind fachlich geeignet grundsätzlich die Personen, die in dem Beruf, in dem die Ausbildung durchgeführt werden soll, eine Meisterprüfung abgelegt haben.
Auch ein Hochschulabsolvent (Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master etc.) oder Techniker mit entsprechender Fachrichtung und Ausbildereignungsprüfung kann ausbilden.
In den Gewerken der Anlage B sind alle Personen fachlich geeignet, die
- in dem Beruf, in dem die Ausbildung durchgeführt werden soll, (mindestens) die Gesellenprüfung oder eine andere einschlägige berufliche Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben,
- in dem Beruf für eine angemessene Zeit praktisch tätig gewesen sind und
- berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (z.B. durch die abgelegte Ausbildereignungsprüfung)
nachweisen.
Im Betrieb ist ein Meister als Ausbilder mit einer Arbeitszeit von vier Stunden täglich angestellt. Kann hier eine Ausbildung stattfinden?
Nein!
Der Ausbilder muss mindestens die überwiegende Arbeitszeit innerhalb der Ausbildungszeit anwesend sein. Bei gefahrengeneigten Tätigkeiten ist sogar die vollzeitige Anwesenheit erforderlich.
Kann ich in meinem Handwerksbetrieb auch nichthandwerkliche Berufe ausbilden?
Handwerksmeisterinnen und -meister können aufgrund der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse des Teils III der Meisterprüfung u. a. Bürokaufleute ausbilden.
Gleiches gilt für bestimmte Berufe im Bau- und Ausbaugewerbe (Bauzeichner/-in) sowie im SHK-Handwerk (Technische Zeichner/-in). Auch eine Ausbildung im IT-Bereich – beispielsweise als IT-System-Elektroniker/in – ist in den elektrotechnischen- bzw. informationstechnischen Handwerken durch die jeweiligen Meister möglich.
Durch Spezialisierung des Betriebes kann ein Teil der Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden. Was ist zu tun?
Es kann eine Kooperation oder eine Verbundausbildung mit einem anderen ausbildungsberechtigten Unternehmen in Betracht gezogen werden.
Der Verbundpartner muss im Ausbildungsvertrag schriftlich festgelegt werden.
Unabhängig davon ist die im Handwerk fest verwurzelte überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) zu sehen. In fast jedem Handwerksberuf gibt es verbindlich vorgeschriebene Lehrgänge, die produktionsunabhängig und im Wochenblock in einer von der Handwerkskammer anerkannten überbetrieblichen Werkstatt durchgeführt werden müssen.
Eine junge Frau hat sich um einen Ausbildungsplatz beworben. Bisher hat der Meister nur männliche Mitarbeiter beschäftigt. Was muss dabei beachtet werden?
Es werden keine getrennten Umkleide-, Wasch- oder Toilettenräume mehr gefordert, wenn ein Ausbildungsbetrieb männliche und weibliche Lehrlinge ausbilden möchte. Es reicht eine klare organisatorische Regelung, die eine getrennte Nutzung der sanitären Einrichtungen ermöglicht.
Welche Kosten kommen auf den Ausbildungsbetrieb zu?
Auf die Ausbildungsbetriebe kommen in der Regel folgende Kosten zu:
- die Eintragungsgebühr für den Ausbildungsvertrag
- die Ausbildungsmittel - je nach Beruf kann dies eine spezielle Schutzkleidung sein, wie zum Beispiel Sicherheitsschuhe
- die Ausbildungsvergütung (plus Sozialabgaben)
- sofern in dem Ausbildungsberuf eine überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) vorgeschrieben ist, besteht hier eine Kostentragungsverpflichtung
- für die Lehrgänge, für zusätzlichen Fahrtkosten und gegebenenfalls für eine auswärtige Unterbringung
- die Gebühren für die Zwischen- und Gesellenprüfung einschließlich möglicher Zusatzkosten (Materialkosten, Raumkosten etc.)
Sonderregelungen gibt es bei einigen Berufen (z.B. Bau- und Dachdeckerhandwerk, sowie Gerüstbau und Steinmetze). Hier werden die Kosten der überbetrieblichen Unterweisung und teilweise die Kosten der Vergütung von einer Ausgleichskasse getragen, in die alle Betriebe einzahlen.
Was sind Ausbildungsmittel?
Dies sind Werkzeuge, Werkstoffe und Berichtshefte sowie alles, was zu einer ordnungsgemäßen Ausbildung inklusive der überbetrieblichen Lehrunterweisung und Prüfungen noch erforderlich ist. Ebenso betrifft dies die sicherheitsbezogenen Materialien und Gerätschaften.
Beispiele:
- Arbeitsschutzschuhe
- Schutzbrille
- Säureschutzanzug
- Handschuhe
Diese Dinge sind selbstverständlich berufsabhängig. Zu den Ausbildungsmitteln gehört auch die Ausbildungsordnung, die zu Beginn der Ausbildung auszuhändigen ist. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsmittel den Lehrlingen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Normale Arbeitskleidung braucht nicht vom Betrieb gestellt zu werden. Darunter fällt auch die „schwarz-weiße Hose“ bei den Bäckern oder die Zimmererweste. Wird aber eine besondere Firmenkleidung verlangt, so ist diese vom Betrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Bei meiner kommenden Ausbildung lerne ich an einer auswärtigen Berufsschule. Bekomme ich eine finanzielle Unterstützung?
Sie können für eine notwendige auswärtige Unterbringung zum Besuch der Berufsschule finanzielle Unterstützung beantragen. Auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministerium für Kultus erhalten Sie hierzu weitere Informationen.
In welchen Fällen kann vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungszeit verkürzt werden?
Vor Beginn der Ausbildung kann die reguläre Ausbildungszeit bei Nachweis
- der Fachoberschulreife um bis zu sechs Monate,
- der Hochschul- oder Fachhochschulreife um bis zu zwölf Monate
verkürzt werden.
Gleiches gilt bei einer schon abgeschlossenen Berufsausbildung.
Auch andere Gründe, wie z. B. Alter und zurückgelegte Ausbildungszeit können zu einer Verkürzung der noch zu absolvierenden Lehrzeit führen. In allen diesen Fällen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn Ausbilder und Lehrling dies so vereinbaren und es bei der Handwerkskammer beantragen.
Bei welchen Institutionen müssen Lehrlinge angemeldet werden?
Lehrlinge müssen vom Betrieb
- in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Chemnitz,
- bei der zuständigen Berufsschule (wohnortnah),
- bei einer Krankenkasse und
- je nach Beruf bei der dafür zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. auch der Lohnausgleichskasse
angemeldet werden.
Ich habe Interesse einen Jugendlichen aus dem EU-Beitrittsgebiet auszubilden. Was muss ich beachten?
Für die betriebliche Berufsausbildung ausländischer Bürger aus dem EU-Beitrittsgebiet in Deutschland gilt deutsches Arbeits-, Bildungs- und Sozialversicherungsrecht.
Nachfolgende Checkliste hilft Ihnen in diesem Fall beim Abschluss eines Lehrvertrages:
- Hat der Jugendliche seinen Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet?
Hinweis: Dort sollte er gleichzeitig eine Aufenthaltsanzeige für die Ausländerbehörde ausfüllen und ein biometrietaugliches Passfoto sowie eine Kopie des Ausbildungsvertrages mitnehmen. Er erhält anschließend die Bescheinigung über das bestehende Freizügigkeitsrecht zugeschickt. Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. - Hat der Jugendliche eine Aufenthaltsanzeige für die Ausländerbehörde ausgefüllt und abgegeben, damit er eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht in Deutschland erhält?
- Haben Sie den Lehrling zur Berufsschule angemeldet?
- Hat der Lehrling eine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen?
- Besitzt der Lehrling ein Konto in Deutschland?
Auf dem Ausbildungsvertrag geben Sie bitte die Anschrift des Lehrlings mit der deutschen Adresse an. Für die Registrierung des Lehrvertrages benötigen wir eine Kopie der Meldebescheinigung.