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Ausweitung der Bundesfernstraßenmaut

Nach der Einigung der Koalitionsparteien bzgl. der weiteren Entwicklung der Bundesfernstraßenmaut werden voraussichtlich zum Jahresbeginn 2023 die Mautsätze für die bisher schon in die Bundesfernstraßenmaut einbezogenen Fahrzeuggruppen (über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) auf Autobahnen und Bundesstraßen angehoben.

Ab 2024 wird ein zusätzlicher CO2-Aufschlag eingeführt.

Die Handwerksorganisation hatte bereits im Mai 2022 darauf hingewiesen, dass angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Belastungen die Übernahme der Handwerkerausnahme in das „5. Änderungsgesetz zum Bundesfernstraßenmautgesetz“ dringend zu bedenken ist.

Deutschland nutzt zurzeit noch die Möglichkeit der vollständigen Freistellung aller Fahrzeuge im Bereich 3,5 bis 7,5 Tonnen von der Mautpflicht. Im neuen europäischen Recht wird diese vollständige Ausnahme nicht mehr möglich sein. Allerdings wurde die sog. Handwerkerausnahme in Artikel 7 Abs. 9b RL EU 2022/362 umgesetzt. Noch ist nicht klar, ob und wie die Regierungsparteien die Vorgaben des Koalitionsvertrages bzgl. der Ausdehnung der Maut auf gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen umsetzen werden. Eine Nutzung der Handwerkerausnahme der EU-Richtlinie würde es ermöglichen, die Mautausweitung lediglich auf das klassische Transportgewerbe zu beschränken. Hierüber ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden. Wir werden Sie über den Fortgang der Diskussionen weiterhin informieren.

22.11.2022