kranke Frau am Telefon
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Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung endet am 31. März 2023

Die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung vom Gemeinsamen Bundesausschuss wurde bis zum 31. März 2023 verlängert. Diese wird nicht erneut verlängert, sondern läuft zum 31. März aus. Die Versicherten können allerdings weiterhin eine Krankschreibung per Videosprechstunde erhalten.
Der ZDH begrüßt nachdrücklich das Auslaufen der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung, denn diese war ein pandemiebezogenes Ausnahmeinstrument. Die persönliche ärztliche Untersuchung muss Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sein.

01.01.1970