Die neue sächsische Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen
Online-Seminar am 18. Oktober gibt Überblick
Die sächsischen Wirtschaftskammern geben gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank SAB und der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH am 18. Oktober 2023 in einem Online-Seminar einen Überblick zur neuen Förderrichtlinie Energie und Klima 2023. Im 90-minütigen Seminar werden Details zu den Förderkonditionen, zur Antragstellung und zum Nachweis erläutert. Es besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Expertinnen und Experten.
Anmeldungen sind über die SAENA möglich: https://www.saena.de/veranstaltungsdetails.php?id=1286
Kurzüberblick zur Förderrichtlinie
Von den vier Modulen des Programms ist für Handwerksbetriebe insbesondere das Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen interessant. Dieses fördert u. a.:
- Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen
- nichtinvestive Maßnahmen insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung
- investive Komplexvorhaben in diesem Bereich
- investive Modellvorhaben.
Die geförderten Maßnahmen müssen im Ergebnis eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen (in CO2-Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent erzielen. In Abhängigkeit der erzielten Steigerung der Endenergieeffizienz steht ein Zuschuss in Höhe von 50 - 70% in Aussicht. Die Untergrenze für Zuwendungen beträgt 2.500 Euro.
Um den Bürokratieaufwand zu senken verwendet das Förderprogramm ein vereinfachtes Verfahren zum Kostennachweis über Pauschalen (für z.B. Personal- und Sachkosten) an.
Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 20. September 2023 über das Förderportal der SAB möglich.
Ansprechpartnerin:
Steffi Schönherr, 0371 5364-240,
11.09.2023