Die neue sächsische Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen

Online-Seminar am 18. Oktober gibt Überblick

Die sächsischen Wirtschaftskammern geben gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank SAB und der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH am 18. Oktober 2023 in einem Online-Seminar einen Überblick zur neuen Förderrichtlinie Energie und Klima 2023. Im 90-minütigen Seminar werden Details zu den Förderkonditionen, zur Antragstellung und zum Nachweis erläutert. Es besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Expertinnen und Experten.

Anmeldungen sind über die SAENA möglich: https://www.saena.de/veranstaltungsdetails.php?id=1286

Kurzüberblick zur Förderrichtlinie

Von den vier Modulen des Programms ist für Handwerksbetriebe insbesondere das Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen interessant. Dieses fördert u. a.:

  • Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen
  • nichtinvestive Maßnahmen insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung
  • investive Komplexvorhaben in diesem Bereich
  • investive Modellvorhaben.

Die geförderten Maßnahmen müssen im Ergebnis eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen (in CO2-Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent erzielen. In Abhängigkeit der erzielten Steigerung der Endenergieeffizienz steht ein Zuschuss in Höhe von 50 - 70% in Aussicht. Die Untergrenze für Zuwendungen beträgt 2.500 Euro.

Um den Bürokratieaufwand zu senken verwendet das Förderprogramm ein vereinfachtes Verfahren zum Kostennachweis über Pauschalen (für z.B. Personal- und Sachkosten) an.

Die Antragstellung ist voraussichtlich ab 20. September 2023 über das Förderportal der SAB möglich. 

Ansprechpartnerin: 
Steffi Schönherr, 0371 5364-240,

11.09.2023