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Finanzielle Unterstützung zur außerhäuslichen Unterkunft während des Berufsschulunterrichtes - Zielgruppe erweitert

Benötigen Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine außerhäusliche Unterkunft, da die zurückzulegenden Wege zwischen Wohnung und Berufsschule unzumutbar sind, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Fahrtkosten.  Dies regelt die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülULVO) vom 27. September 2018. Für diese Förderung wurde nun die Zielgruppe erweitert. Fortan haben auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen Anspruch darauf, die bereits einen studienqualifizierenden oder berufsqualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben haben.

Maßgebend für der Anspruch der finanziellen Unterstützung ist die Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Berufsschule und zurück.

Nähere Informationen sowie eine Übersicht der Ansprechpartner je Landkreis finden Sie in Anlagen.

Informationsblatt

Liste der Ansprechpartner

15.06.2023