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Die Stromsteuer soll ab dem Jahr 2024 für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes von aktuell rd. 1,54 Cent pro Kilowattstunde auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde sinken. Am 9. November 2023 haben sich die Regierungsspitzen der Ampel-Koalition auf ein Strompreispaket geeinigt, mit dem alle Unternehmen im Produzierenden Gewerbe bei den Stromkosten entlastet werden.

Maßnahmen des Pakets

1) Senkung der Stromsteuer

Die Stromsteuer soll ab 2024 für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sinken. Aktuell beträgt sie etwa 1,54 Cent pro Kilowattstunde. Sie soll auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde sinken. Dies bedeutet eine Entlastung von etwa 1,49 Cent pro Kilowattstunde für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes.

Die Zuordnung der einzelnen Branchen zum Produzierenden Gewerbe erfolgt nach der Klassifizierung der Wirtschaftszweige (WZ-Schlüssel). Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind hiernach: Unternehmen, die dem Abschnitt C (Bergbau und Gewinnung von Steine und Erden), D (Verarbeitendes Gewerbe), E (Energie- und Wasserversorgung) oder F (Baugewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige unterfallen.Das Produzierende Gewerbe ist in den WZ-Schlüsseln 10 bis 45 aufgezählt. Letztlich ist es aber immer im Einzelfall zu prüfen, ob ein Betrieb zum Produzierenden Gewerbe zählt oder nicht. Dafür ist die Wirtschaftszweignummer zu nutzen, die für jeden Betrieb bei der Gewerbeanmeldung oder bei Veränderungen des Tätigkeitsschwerpunktes vergeben wird.

Die Absenkung der Stromsteuer soll zunächst für die Jahre 2024 und 2025 geregelt werden. Sie soll für weitere drei Jahre gelten, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

Nach Auffassung der Koalitionsspitzen soll die nun beschlossene Absenkung der Stromsteuer den Zeitraum von etwa fünf Jahren überbrücken. Danach sollen die Quellen der erneuerbaren Energien (insbesondere Sonnen- und Windenergie) besser ausgebaut sein, was nach Ansicht der Bundesregierung ein Sinken des Strompreises zur Folge haben soll.

Neben der Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind für besonders energieintensive Unternehmen weitere Maßnahmen geplant.

2) Fortführung und Ausweitung der Strompreiskompensation

Die sogenannte Strompreiskompensation ist eine Beihilfe für stromintensive Unternehmen und erreicht bisher etwa 350 Unternehmen. Sie erhalten die indirekten Kosten für CO2-Zertifikate als Erstattung. Diese Kosten entstehen im europäischen Emissionshandel dadurch, dass die Stromerzeuger CO2-Zertifikate kaufen müssen. Die Kosten dafür werden über den Strompreis an ihre Kunden weitergegeben. Mit dem stetig steigenden CO2-Preis steigt auch der Strompreis deutlich an. Mit der Strompreiskompensation wird dieser Effekt für die im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen gedämpft.

Die Strompreiskompensation soll für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden. Das ist nötig, weil die indirekten CO2-Kosten für den Strompreis weiter steigen. Denn die Zahl der CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandel wird gemäß den gemeinsamen europäischen Beschlüssen kontinuierlich reduziert. Die Strompreiskompensation wird darüber hinaus im Vergleich zur derzeitigen Regelung verbessert. Der derzeit geltende Selbstbehalt soll entfallen. Er beträgt bislang in Abhängigkeit des CO2-Preises etwa 70.000 Euro pro Anlage pro Jahr.

3) Fortführung und weitere Entlastung im Rahmen des „Super-Cap“

Für besonders energieintensive Unternehmen soll über die Strompreiskompensation hinaus der sogenannte Super-Cap fortgeführt werden. Diese ca. 90 Unternehmen in Deutschland erhalten nicht nur die Strompreiskompensation, sondern zusätzlich eine weitere Entlastung bei ihren indirekten CO2-Kosten (die durch die Beschaffung von CO2-Zertifikaten durch ihre Stromerzeuger entstehen). Der Super-Cap begrenzt die indirekten CO2-Kosten für besonders stromintensive Unternehmen auf maximal 1,5 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung – dies betrifft vor allem Unternehmen, deren Stromverbrauch einen besonders hohen Anteil an der Produktion ausmacht (z. B. in der Aluminium- oder Chemie-Industrie). Für sie sorgt der Super-Cap bei den indirekten CO2-Kosten für eine Deckelung. Damit werden die Stromkosten für diese besonders stark im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen sogar noch stärker gesenkt.

Bewertung aus Sicht des Handwerks

Grundsätzlich ist das jetzt beschlossene Strompreispaket positiv zu bewerten und folgt der vom Handwerk vertretenen Forderung, dass eine Entlastung bei den Stromkosten allen Unternehmen, und nicht nur einzelnen Branchen, zugutekommen muss. Allerdings ist die Beschränkung auf „Unternehmen des Produzierenden Gewerbes“ bei der Senkung der Stromsteuer aus Sicht des Handwerks unzureichend, da es zahlreiche energieintensive Gewerke wie beispielsweise Textilreiniger und Kfz-Handwerk von der Begünstigung ausschließt. Hier bedarf es dringend einer Nachbesserung.

Weiteres Vorgehen

Das nun beschlossene Strompreispaket wird kurzfristig in die parlamentarischen Beratungen einfließen. In engem Austausch mit den politischen Entscheidungsträgern wirbt die Handwerksorganisation intensiv für eine Einbeziehung auch solcher energieintensiver Gewerke, die nicht in die Definition des Produzierenden Gewerbes fallen.

15.11.2023