Geld
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Die Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in gleicher Anzahl vertreten sind, legt aktuell folgenden Vorschlag für die weitere Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes vor:

ab 01.01.2024             12,41 Euro

ab 01.01.2025             12,82 Euro

Aus Sicht der Arbeitnehmervertreter in der Kommission, die in der Beschlussfassung überstimmt wurden, ist die Steigerung angesichts der immer noch hohen Inflation zu gering. Der Vorschlag der Kommission wird auch dieses Mal von der Bundesregierung per Verordnung erlassen.

Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, um zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung.

Die moderate zweistufige Erhöhung des Mindestlohns soll die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig halten. Gleichzeitig sollen die Verdienste der Beschäftigten stabilisieren werden.

Ansprechpartnerin in der HWK Chemnitz: Rechtsberaterin Bettina Gogolla E-Mail | Tel. 0371-5364 244

04.07.2023