Ausfüllhilfe für elektronischen Datenaustausch ab 1.März 2024 über neues SV-Meldeportal

UPDATE 28.02.2024: Um etwaige Probleme beim Übergang von sv.net zum neuen SV-Meldeportal zu vermeiden, wird das Portal sv.net nicht zum 29. Februar 2024 abgeschaltet, sondern kann vorerst weiter genutzt werden. Da noch nicht alle potenziellen Nutzer beim neuen SV-Meldeportal registriert sind und um mögliche Schwierigkeiten bei der Abgabe von Beitragsnachweisen, Sofortmeldungen und A 1-Anträgen zu vermeiden, steht das Portal sv.net übergangsweise auch über den 29. Februar hinaus weiter (eingeschränkt) zur Verfügung. Die Nutzung von sv.net bzw. des neuen SV-Meldeportals nicht obligatorisch, sondern freiwillig für die Arbeitgeber ist. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95 a SGB IV gesetzlich verpflichtet, eine solche Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen.

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Über die bevorstehende Änderung hatten wir bereits mehrfach berichtet. Als Erinnerung: Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Zum 29. Februar 2024 wird diese Ausfüllhilfe sv.net endgültig abgeschaltet und der elektronische Datenaustausch ist ausschließlich nur noch über das neue SV-Meldeportal möglich. Aktuell sind noch nicht alle potenziellen Nutzer beim neuen SV-Meldeportal registriert. Die Kapazitäten der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) wurden zwar bereits aufgestockt, dennoch ist mit Bearbeitungsrückständen zu rechnen, sollten alle potenziellen Nutzer kurzfristig vor Abschaltung eine Registrierung beim SV-Meldeportal beantragen. In diesem Zusammenhang wird es dann ab 1. März 2024 möglicherweise zu Schwierigkeiten kommen, da insbesondere Beitragsnachweise, Sofortmeldungen und Anträge auf A1-Bescheinigungen von den noch nicht abschließend bearbeiteten bzw. registrierten Arbeitgebern abgegeben werden können.

26.02.2024