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Reparaturbonus Sachsen für Elektro- und Elektronikgeräte gestartet

Die Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur ist am 3. November 2023 in Kraft getreten. Bewilligungsstelle für das Programm ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).

Auf der Internetseite der SAB https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den teilnehmenden Reparaturunternehmen und den förderfähigen Geräten.

Eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen für Handwerkskundinnen und -Kunden ist nur möglich, wenn Sie als ausführendes Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet sind.

Weitere Informationen zum Reparaturbonus und zum Verfahren finden Sie auf dieser Informationsseite.

Zur Kundeninformation können Sie diesen Flyer Reparaturbonus in Sachsen - Publikationen - sachsen.de nutzen.

Sie wollen sich als Reparaturbetrieb listen lassen? Nutzen Sie bitte dieses Erfassungsformular:  https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/themen/1034764. Im Registrierungsformular können Sie außerdem angeben, für welche Elektro- und Elektronikgeräte  Sie eine Reparaturdienstleistung anbieten.

Neben einer einmaligen Interessenbekundung und Einwilligung entsteht Ihnen für die Teilnahme am Reparaturbonus kein weiterer Aufwand.Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Verarbeitung Ihrer Daten eine Zustimmung zu den hinterlegten Datenschutz- und Teilnahmebedingungen notwendig ist.

Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr, 0371 5364-240,

29.11.2023